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Termes et conditions

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / MONTAGE

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Montage der Lucek GmbH, im folgenden „Unternehmer“ genannt

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1 . Angebotsgrundlagen

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1.1. Massgebend für die Lieferung und die Ausführung von Montagearbeiten ist folgende Reihenfolge:

  1. Angebote, Auftragsbestätigungen, Werkverträge

  2. vorliegende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

  3. ESTI Weisungen Schiffe

  4. Vorschriften und Normen NIN, NIV,

  5. Pläne und technische Angaben des Bestellers

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1.2. Anlagebeschriebe, Entwürfe, Modelle, Offerten, Zeichnungen und Berechnungen sind Eigentum des Unternehmers und dürfen ohne schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt noch Drittpersonen zugänglich gemacht werden.

 

1.3. Angebote sind in Bezug auf Preise und Lieferfristen freibleibend. Währungsdifferenzen und Materialpreisänderungen können nachgefordert werden.

 

1.4. Ein Auftrag wird üblicherweise mündlich abgeschlossen und kann vom Unternehmer bestätigt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend notwendig. Eine mündliche Auftragserteilung ist für beide Parteien ebenfalls rechtsverbindlich.

 

1.5. Wo nicht ausdrücklich spezifiziert, ist der Unternehmer in der Auswahl von Materialien frei.

 

1.6. Erfolglose Angebote können im Aufwand verrechnet werden.

 

2 . Preise

 

2.1. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich MWST und Transportkosten falls vorhanden.

 

2.2. Die Preise und Lieferungen verstehen sich, wenn nichts anderes vermerkt ist, franko Cudrefin.

 

2.3. Für Montagearbeiten vor Ort beim Schiff, werden Kosten für die Verschiebung und den Transport des notwendigen Materials und Personals von Cudrefin bis zum Schiff separat in Rechnung gestellt.

 

2.4. Das Angebot bezeichnet Richtbeträge, bzw. Kostenschätzung und gelten grundsätzlich nicht als verbindlich. Preisänderungen seit Abgabe des Angebots bis zur Ausführung sind ausdrücklich vorbehalten.

 

3 . Eigentumsvorbehalt an gelieferten Produkten

 

3.1. Solange ein Kunde die gelieferten Produkte und Leistungen nicht vollständig bezahlt hat, verbleiben diese weiterhin im Eigentum des Unternehmers. Der Unternehmer kann die Herausgabe solcher Produkte verlangen, wenn die Zahlung nach erfolgter schriftlicher Mahnung nicht geleistet wird.

 

4 . Arbeitsbedingungen

 

4.1. Der Kunde ist für die Gewährung von ungehindertem, zweckentsprechendem und kontinuierlichem Zugang zum Installationsort für die Montagearbeiten verantwortlich. Für entsprechenden Mehraufwand oder Verzögerungen auf Seiten des Unternehmers haftet den Kunden. Version 1.2 vom 30.10.2019 2

 

4.2. Strom, Wasser, allfällige Gerüste, Lift- und Kranbenützung gehen zu Lasten des Kunden.

 

4.3. Bei Bedarf ist dem Unternehmer durch den Kunden in gegenseitiger Absprache ein abschliessbarer, trockener und gut beleuchteter Lager- und Arbeitsraum mit Netzsteckdose und guten Zubringermöglichkeiten kostenlos zur Verfügung zu stellen.

 

5 . Zuschläge

 

5.1. Erschwerende Umstände, die beim Einreichen des Angebotes nicht im Voraus ersehen werden konnten, teilt der Unternehmer dem Kunden sofort mit, nachdem sie festgestellt worden sind, inkl. die entsprechenden Mehrkosten.

 

5.2. Allfällige Mehrkosten für Reisezeit, Reisekosten sowie ausfallende Arbeitszeit, verursacht durch lokale Feiertage sowie durch bauseits veranlasste, nicht vorhergesehene Unterbrechungen der Arbeiten, werden in Rechnung gestellt.

 

5.3. Kundenseitige Apparatelieferung: Auspacken, Transport, Montage und Anschluss, der nicht durch die Unternehmung gelieferten Apparate werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

 

6 . Versand und Verpackung

 

6.1. Bei Lieferung:

• Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

• Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.

 

6.2. Restmaterialien bleiben bei Montagearbeiten Eigentum des Unternehmers.

 

7 . Regiearbeiten

 

7.1. Sofern bei Regiearbeiten nichts anderes vereinbart wird, werden jeweils die zur Zeit der Ausführung gültigen Ansätze in Rechnung gestellt und verstehen sich rein netto ohne Skonto.

 

7.2. Material- und Apparatepreise gelten ab Lager. Transportkosten werden separat in Rechnung gestellt.

 

7.3. Zuschläge für Spezialwerkzeuge, wie z.B. Pumpen, Generator, etc. werden separat ausgewiesen und pauschal berechnet.

 

8 . Termine

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8.1. Die Einhaltung der vereinbarten Ausführungstermine setzt rechtzeitige Abklärung und Übergabe von allen technischen Ausführungsunterlagen, Einhaltung von Lieferfristen durch die Unterlieferanten und rechtzeitige Fertigstellung der bauseitigen Vor- und Nebenarbeiten voraus.

 

8.2. Für unvorhergesehene Verzögerungen infolge höherer Gewalt, wie z. B. Streik, Mobilmachung, Krieg, Transportstörungen kann der Unternehmer nicht haftbar gemacht werden.

 

8.3. Eine begründete, unverschuldete Überschreitung der Lieferzeit gibt dem Kunden kein Recht vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

 

8.4. Die Reklamationszeit für gestellte Forderungen des Unternehmers beträgt 10 Tage ab Lieferung.

 

9 . Zahlungsbedingungen

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9.1. Mit dem Arbeitsfortschritt können jederzeit auftragsbegleitende Abschlags- oder Teilzahlungen verlangt werden. Die Zahlungsfrist für Abschlagszahlungen und Teilzahlungen beträgt 30 Tage ab Rechnungsstellung sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Der Unternehmer behält sich bei Nichteinhalten der Zahlungsfrist die Unterbrechung oder Einstellung der Arbeiten vor. Der Unternehmer ist in Ausnahmefällen berechtigt, vor Aufnahme und während der Ausführung der Arbeiten, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

 

9.2. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss des Auftrages. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage ab Rechnungsstellung. Der Rechnungsschlussbetrag ist zuzüglich MWST. und ohne Abzüge wie Rabatte, Skonti etc. zu begleichen. Schriftlich vereinbarte besondere Zahlungskonditionen wie z.B. Rabatte werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt und in Abzug gebracht. Das Zurückhalten von Zahlungen wegen Gegenansprüchen jeglicher Art ist ausgeschlossen. Befindet sich der Besteller mit der Bezahlung einer Rechnung mehr als 10 Tage in Verzug, kann die Erbringung sämtlicher Leistungen ohne weitere Ankündigung unterbrochen werden. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die durch den Zahlungsverzug entstehen. Eine Verrechnung mit allfälligen Gegenforderungen des Kunden, ist ausgeschlossen

 

9.3. Es gilt ein Verzugszins von 5% nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist. Betreibungskosten gehen zu Lasten des Bestellers.

 

10. Garantie und Haftung

 

10.1. Für Fremdfabrikate gelten ausschliesslich die Garantie- und Lieferverpflichtungen der Herstellerfirmen.

 

10.2. Zeigen sich innerhalb der Garantiefrist Mängel, welche auf das Material oder auf eine unsachgemässe Ausführung zurückzuführen sind, so werden die Mängel durch den Unternehmer behoben und das Material im Umfang des Auftrages kostenlos ersetzt.

 

10.3. Bei unsachgemässer Behandlung der Anlageteile oder bei Einwirkung durch Drittpersonen erlischt die Garantie.

 

10.4. Für kundenseitige Lieferungen wird jede Haftung und Garantie abgelehnt.

 

10.5. Der Unternehmer übernimmt keine Haftung für verspätete Lieferungen der Waren und Anlagen, sofern die Verspätung durch einen Dritten oder höhere Gewalt verursacht wurde. Die Haftung für Schäden oder Folgeschäden aufgrund unsachgemässer Anwendung der Waren von Kunden oder Drittpersonen, wird durch den Unternehmer vollumfänglich ausgeschlossen.

 

10.6. Bei nicht vom Unternehmer konzipierten Anlagen, Schemas und Zeichnungen übernimmt der Unternehmer für das richtige Funktionieren weder Haftung noch Garantie.

 

10.7. Sind bei einer Installation Bohrungen, Durchbrüche notwendig, so hat der Kunde dem Unternehmer die notwendigen aktuellen Pläne bzw. Informationen über vorhandene UP-Installationen zu geben. Für Schäden oder Folgeschäden, welche infolge fehlenden oder falschen Angaben entstehen, übernimmt der Unternehmer keine Haftung.

 

11. Verbindlichkeit

 

11.1. Vorstehend aufgeführte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierender Bestandteil jedes Angebotes des Unternehmers.

11.2 Anders lautende Vereinbarungen haben nur in schriftlicher Form Gültigkeit.

 

12. Gerichtsstand 

 

12.1. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Sitz des Unternehmers. Auf die AGB findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung.

 

12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam resp. nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Ortschwaben/Meikirch, den

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Version 1.2 vom 30.10.2019

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